Verpflichtung zur manipulationserkennbaren Verpackung im Luftfrachtverkehr
Die Verordnung (EU) 2015/1998 schreibt für bekannte Versender und reglementierte Beauftragte im Luftfrachtverkehr die Verwendung einer manipulationserkennbaren Verpackung vor. Ziel dieser Vorschrift ist es, die Sicherheit in der Luftfrachtkette zu erhöhen und unbefugte Eingriffe in Sendungen zu verhindern.