Verladen der Fracht in das Flugzeug vor dem Abflug

CCS-Express erhält Bewilligung zur vereinfachten Zollanmeldung

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Die CCS-Express GmbH erhält die Bewilligung zur vereinfachten Zollanmeldung und baut damit ihre Rolle als führender Zollabfertigungsagent für KMU weiter aus. Mit der Bewilligung kann CCS-Express Waren vereinfacht ins Ausfuhrverfahren überführen, muss Waren nicht bei der Ausfuhrzollstelle vorführen und kann darüber hinaus Ausfuhranmeldungen bei allen Zollämtern in der EU erstellen. Das bedeutet eine enorme Zeitersparnis und mehr Flexibilität für CCS-Kunden bei der Zollabwicklung.

Was früher unter dem Begriff „zugelassener Ausführer“ bekannt war, ist heute die „vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung“ (Art. 166 UZK) . Um diese Bewilligung zu erhalten, müssen Unternehmen eine Reihe an Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem, dass keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die Zoll- und Steuervorschriften vorliegen, dass umfangreiche Dokumentationspflichten eingehalten werden und eine Gewähr für die korrekte Abwicklung des Verfahrens gegeben ist.

Die vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung hat für exportierende Unternehmen große Vorteile:

  • Gestellung der Waren kann außerhalb des Zollamts stattfinden. Das heißt, auch bei Warenwerten über 3.000 Euro ist es nicht notwendig, die Waren beim Zollamt vorzuführen (bestimmte Warenkategorien ausgenommen).
  • Keine Wartefristen für die Gestellung
  • Üblicherweise fallen keine Kontrollen an.
  • Die Abwicklung erfolgt digital und oft innerhalb weniger Minuten nach der Ausfuhranmeldung.

Bereits wenige Minuten nach der Ausfuhranmeldung erhält der Ausführer das Ausfuhrdokument und kann die Ware versenden. Dadurch wird der Versandprozess enorm beschleunigt.

Ein weiterer Vorteil der Bewilligung zur vereinfachten Zollanmeldung ist die Flexibilität bei der Wahl des Ausfuhrzollamts. Was nach EU-Recht bereits seit 2016 im Zuge der EU-weiten Zollharmonisierung möglich sein sollte, wurde nun technisch umgesetzt: Ausfuhranmeldungen können von in der EU ansässigen Unternehmen auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt werden.

Was bedeutet das in der Praxis?

Beispiel: Ein produzierendes Unternehmen mit Stammsitz in Bayern betreibt ein weiteres Werk in Mailand. Um Ware von Mailand in die USA zu exportieren, musste bisher ein in Italien ansässiger Zollabfertigungsagent die Ausfuhranmeldung durchführen. Nun aber ist es möglich, dass der Zollabfertigungsagent am Stammsitz in Bayern, zum Beispiel CCS-Express, auch die Zollabfertigung der Ware in Italien übernimmt und die Ausfuhranmeldung direkt beim italienischen Zollamt durchführt. Vorteil: Der Kunde kann auch im EU-Ausland auf bewährte Services zurückgreifen und muss keine weiteren Zollabfertigungsagenten beauftragen. Das spart Zeit und Geld und sorgt für reibungslose Abläufe.

Sie möchten Ihre Zollabwicklung vereinfachen & beschleunigen?Gerne beraten wir Sie.

CCS-Express GmbH (MUC)
Lilienthalstrasse 8
D-85399 Hallbergmoos
Deutschland

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