Zollabfertigungsagent

Seit 1988

Seit mehr als 35 Jahren führen wir Zollabfertigungen durch. Diese jahrzehntelange Erfahrung und das umfangreiche Fachwissen erlauben es uns, an all unseren Standorten und mit allen deutschen Zollämtern Importe und Exporte unter Berücksichtigung der geltenden Incoterms abzuwickeln. Egal ob Nischenprodukt oder Massenware, wir bieten jede Zollabfertigung an. Insbesondere sind wir auf folgende Waren spezialisiert:

  • Elektronik- und Hightech-Produkte
  • Mode & Beauty-Artikel
  • Konsumgüter

Unsere Services

One-Stop Lösung

Als einer der wenigen Anbieter in Deutschland ist CCS-Express in der Lage, im Vorfeld Ihre Anforderungen und Ihr Geschäftsmodell genau zu analysieren und die passende Lösung zu ermitteln. Darauf aufbauend wicklen wir den gesamten Prozess des EU-grenzüberschreitenden Handels nahtlos ab: Transport, Zollabfertigung & Fiskalvertretung aus einer Hand. Das spart Ihnen Zeit und sorgt für Kostentransparenz von Anfang an.

DDP-Verzollung

Zollabfertigung

Fiskalvertretung

Maßgeschneidert

DDP steht für Delivered Duty Paid. Gelten diese Incoterms, muss der Verkäufer die Ware auf eigen Kosten bis zum Bestimmungsort im Importland liefern. Der Versender ist zuständig für die Verzollung, für alle Formalitäten und Einfuhrabgaben.

  • Als Nicht-EU-ansässiger Importeur unter DDP-Bedingungen benötigen Sie zwingend einen Importer of Record (IOR) im Zielland, der die notwendigen Kriterien erfüllt
  • Wir beraten Sie im Vorfeld zu Ihrem geplanten Geschäftsmodell in Bezug auf den EU-Import
  • Wir beraten Sie zu notwendigen administrativen Prozessen
  • Wir kümmern uns um die Verzollung bei der EU-Einfuhr und um alle notwenigen Dokumente und Abgaben
  • In Deutschland sind wir der führende Dienstleister für Indirekte Vertretung (IOR) bei der EU-Einfuhr

Wir wickeln für Sie den gesamten Prozess der Zollabfertigung ab.

  • Beratung im Vorfeld, bei der wir Sie über bestimmten Export -Vorschriften, notwendige Lizenzen oder Sonderregeln aufklären
  • Zollanmeldung
  • Beschaffung der erforderlichen Papiere für den EU-Import
  • Beantragung der entsprechenden Einfuhrgenehmigungen
  • Effiziente Verzollung ohne Verzögerung beim Export und Import
  • Preclearance: Auf Wunsch Zollabfertigung schon vor Sendungsankunft
  • Alle Logistik- und Compliance-Services, die Sie für den reibungslosen EU-Import benötigen

Als Fiskalvertreter erfüllen wir Ihre steuerlichen Verpflichtungen im Zielland, ohne dass Sie eine eigene physische Präsenz vor Ort haben müssen. Wir übernehmen das Mehrwertsteuer-Handling für Sie und wenden unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften verschiedene Verfahren an (OSS/IOSS). Über unser Netzwerk aus Kooperationspartnern können wir Sie in steuerlichen Belangen umfassend beraten.

Sie haben spezielle Anforderungen an die Zollabfertigung?
Mit unseren maßgeschneiderten Lösungen können wir individuell reagieren.

  • Automatisierte Abläufe, um Aufgaben auch außerhalb der Geschäftszeiten zu erfüllen
  • Zollabfertigung für Rückwaren (Retouren) oder Reparatursendungen
  • Vorübergehende Einfuhr (Carnet TIR / Carnet ATA)
  • Aktive/passive Veredelung

Importer of Record (IOR)-Dienste

Sie sind ein nicht in der EU ansässiges Unternehmen (gilt auch für britische Unternehmen nach dem BREXIT) und möchten Ihre Waren zu DDP-Bedingungen an Kunden in der EU verkaufen? DDP (geliefert, verzollt) ist eine Liefervereinbarung, bei welcher der Verkäufer die gesamte Verantwortung, das Risiko und die Kosten für den Transport der Ware bis zum Bestimmungsort im Einfuhrland trägt.

EU-Zollabfertigung mit indirekter Vertretung

Gemäß den Incoterms 2020 und dem neuen UCC (Unionszollkodex) kann der Empfänger nicht als Einführer von Aufzeichnungen (Importer of Records; IOR) auftreten. Da die Abfertigung nur unter Verwendung einer Zollnummer (EORI) eines in der EU ansässigen Unternehmens erfolgen kann, benötigen Sie einen Makler, der als indirekter Vertreter für Ihr Unternehmen fungiert. CCS-Express tritt für Sie als eingetragener Importeur auf und kümmert sich um die komplette Zollabwicklung bei der EU-Einfuhr. Außerdem übernehmen wir für Sie die Mehrwertsteuerregistrierung einschließlich der monatlichen und jährlichen Berichte, so dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Verkäufe konzentrieren können.

One-Stop-Shop (OSS)

One-Stop-Shop ist ein System der Europäischen Union, das die Umsatzsteuerpflichten des grenzüberschreitenden Warenverkehrs innerhalb der EU-27 vereinfachen soll. Mit dem OSS ist es möglich, dass Händler sämtliche Verkäufe innerhalb der EU in nur einem EU-Mitgliedsstaat deklarieren und die Umsatzsteuer bezahlen und nicht in allen 27. In diese zentrale Meldung fließen alle Fernverkäufe inklusive der darauf angefallenen Umsatzsteuer ein, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union getätigt wurden. Auch die sich daraus ergebenden Umsatzsteuerschuld wird zentral an diese einzige Anlaufstelle entrichtet. Wir helfen Ihnen dabei, den OSS korrekt zu nutzen und Ihre EU-weiten Fernverkäufe einfacher steuerlich abzuwickeln.

  • Ihr Unternehmen ist in Deutschland ansässig? Dann können Sie über den OSS in Mitgliedstaaten der EU, in denen Ihr Unternehmen nicht ansässig ist, entweder Dienstleistungen erbringen oder innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen tätigen.
  • Für Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, ist der OSS ebenfalls von Vorteil, wenn sie in Deutschland über ein Warenlager verfügen und daraus Waren an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten liefern.

Import One-Stop-Shop (IOSS)

Der One-Stop-Shop bezieht sich auf innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze. Dagegen ist der Import One-Stop-Shop eine Regelung für Fernverkäufe von aus Drittländern eingeführten Waren an Privatpersonen in der EU. Verkäufer können durch das IOSS-Verfahren die Umsatzsteuermeldungen für Fernverkäufe aus einem Drittland in die EU zentral abgeben. Unter diese Sonderregelung fällt die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandgebiet mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR. Die am Verkaufsort berechnete Mehrwertsteuer gilt dann als Fernabsatz.

  • In Deutschland ansässige Unternehmen können dieses Verfahren problemlos nutzen.
  • Falls Ihr Unternehmen nicht im EU-Gebiet ansässig ist, bestellen Sie vertraglich einen im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Vertreter und melden ihn entsprechend beim Bundeszentralamt für Steuern. CCS-Express übernimmt als Ihr Vertreter die Einreichung der Steuererklärungen sowie die Zahlung der Mehrwertsteuer. Zollabfertigung? Wird auch von uns erledigt. Wir benötigen dafür lediglich von den Steuerbehörden des Landes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist, eine eindeutige Identifikationsnummer.

Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (Authorised Economic Operator – AEO). Anerkannte AEOs gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und haben unter anderem die Möglichkeit, innerhalb der gesamten EU ohne erneute umfangreiche Prüfung Bewilligungen für Zollverfahren zu erhalten.

Wir haben die Lösung für DDP-Sendungen und kümmern uns um den reibungslosen EU-Import Ihrer Waren.

Unsere Erfolgsgeschichten in allen Branchen

Best Practice

Von skalierbaren Lösungen für E-Commerce-Startups bis hin zu 24/7-Services für die Hightech-Industrie. Sie können auf unsere Erfahrung und Kompetenz zählen, wenn es darum geht, maßgeschneiderte Logistiklösungen für Ihre Branche zu entwickeln.