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USA: Neue Zollvorgaben für Aluminiumimporte ab 28. Juni 2025

CCS inside · Blog

Die US-Zollbehörde CBP (Customs and Border Protection) hat neue Anforderungen für den Import von Aluminiumprodukten in die Vereinigten Staaten angekündigt. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bei betroffenen Warensendungen zwingend Angaben zum Schmelz- und Gießland des verwendeten Aluminiums gemacht werden.

Diese Herkunftsinformation ist auf der Handelsrechnung, Proformarechnung oder Verkaufsrechnung anzugeben. Ohne diese Angabe wird die Ware automatisch mit einem Strafzoll in Höhe von 200 % gemäß Section 232 belegt.

Wird kein Ursprungsland genannt, setzen Versanddienstleister wie UPS standardmäßig den Ursprung mit "UN" (unbekannt) an – was ebenfalls zur Anwendung des Strafzolls führt. Die Maßnahme ist Teil einer verschärften Importkontrolle im Zusammenhang mit sicherheitspolitischen und handelspolitischen Schutzmaßnahmen der USA.

Wo sollen Kunden das Schmelz- und Gießland angeben?

Der beste Platz auf der Rechnung für die Angabe des Schmelz- und Gießlandes ist die Produktbeschreibung. Alternativ kann diese Angabe auch im Bereich „Zusätzliche Kommentare“ gemacht werden.

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Quellen:
  • U.S. CBP Guidance, veröffentlicht am 13. Juni 2025

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