CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism

CCS inside · Blog

CBAM (auf Deutsch: CO₂-Grenzausgleichssystem) ist ein Ausgleichsmechanismus auf Waren, die aus Ländern importiert werden, in denen kaum oder keine Anstrengungen zur Verringerung von Treibhausgasen ergriffen werden.

Was ist CBAM?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM, ist eine neue Regelung, die dazu beitragen soll, die Klimaschutzziele der Europäischen Union zu erreichen. Mit dem Mechanismus soll verhindert werden, dass Industriezweige mit hohen CO₂-Emissionen ihre Produktion ins Nicht-EU-Ausland verlagern, wo geringere Klimaschutzstandards gelten.

Damit sollen zum einen die weltweiten Treibhausgasemissionen gesenkt und zum anderen faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Wie funktioniert CBAM?

Findet die Produktion von Produkten mit hohen CO₂-Emissionen außerhalb der EU statt, müssen EU-Importeure CBAM-Zertifikate kaufen, um die Preisdifferenz auszugleichen. Bei einer Produktion in der EU müssen Hersteller bereits EHS-Zertifikate entsprechend der Höhe der angefallenen Emissionen kaufen.

Wen betrifft
CBAM?

CBAM betrifft EU-Importeure von Produkten, deren Produktion hohe CO₂-Emssionen verursacht. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Strom

Die CBAM-Verordnung wird auch bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte umfassen. Es gibt Ausnahmen für Importe aus:

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Ab wann greift der CBAM?

Am 1. Oktober 2023

... startete die Übergangsphase. In der Übergangsphase müssen die Importeure der betroffenen Waren Berichtspflichten erfüllen, jedoch ist noch kein Kauf von CBAM-Zertifikaten notwendig.

Ab dem 1. Januar 2025

... muss jeder Importeur oder dessen Vertreter vor der Einfuhr von CBAM-Waren einen Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder stellen.

Ab 1. Januar 2026

... beginnt die Bepreisungsphase. Dann müssen bei der EU-Einfuhr von CBAM-Waren auch CBAM-Zertifikate erworben werden.

Welche Auswirkungen hat CBAM auf Importeure?

In der finalen Phase ab 1. Januar 2026 sind EU-Importeure von CBAM-Waren oder deren Vertreter verpflichtet, sich bei den nationalen Behörden anzumelden und CBAM-Zertifikate zu erwerben.

Der Preis der CBAM-Zertifikate wird wöchentlich auf Basis des durchschnittlichen Auktionspreises für EU-ETS-Zertifikate berechnet, ausgedrückt in €/Tonne emittiertes CO₂.

Jährlich müssen EU-Importeure die Emissionen deklarieren, die in ihren importierten Produkten enthalten sind und die entsprechende Anzahl an Zertifikaten abgeben. Falls der Importeur nachweisen kann, dass bei der Produktion der Waren bereits  eine CO₂-Abgabe entrichtet wurde, kann der entsprechende Betrag abgezogen werden.

Wie kann CCS-Express seine Kunden beim Thema CBAM unterstützen?

Als indirekter Vertreter beim EU-Import kümmern wir uns um die Anmeldung von CBAM-Waren, um die Abwicklung des CBAM Zertifikatekaufs und um alle anfallenden Berichtspflichten.

Nähere Informationen zur Umsetzung in Deutschland müssen die zuständigen Behörden noch bekanntgeben werden.

Sie möchten sich auf die Einführung des CBAM vorbereiten und haben Fragen dazu? Gerne beraten wir Sie.

CCS-Express GmbH (MUC)
Lilienthalstrasse 8
D-85399 Hallbergmoos
Deutschland

info@ccs-express.de