Checkliste für EU-Importe

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Wer Ware in die Europäische Union (EU) importiert, muss verschiedene Vorschriften und Anforderungen beachten. Wir beleuchten die wichtigsten Punkte beim EU-Import in Form einer Checkliste.

Incoterms festlegen

Die Incoterms (International Commercial Terms) sind eine Reihe international anerkannter Regeln, die die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern bei internationalen Handelstransaktionen festlegen.

Die Incoterms definieren, wer für die Kosten und Risiken im Zusammenhang mit dem Transport, der Versicherung und der Zollabfertigung verantwortlich ist. Gängige Incoterms sind zum Beispiel EXW - Ex Works, FCA – Free Carrier, FOB – Free on Board, DAP – Delivered at Place, DDP - Delivered Duty Paid.

Es ist wichtig, im Vorfeld die Incoterms festzulegen. Damit ist geklärt, wer für Kosten, Risiken und die Zollabfertigung im Rahmen des EU-Imports zuständig ist.

Variante A

Variante B

Abfertigung auf eine EU-ansässige Firma

Läuft die Zollabfertigung auf eine Firma, die in der Europäischen Union ansässig ist, dann gelten die folgenden Schritte:

  • EORI-Nummer angeben: Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) dient der Identifizierung der Beteiligten am Zollverfahren.
  • Zollvollmacht für den Zollabfertiger ausstellen: Der beauftragte Zollabfertiger benötigt eine Vollmacht, um für den Importeur die Verzollung abzuwickeln.
  • Festlegen der Verkaufsbedingungen: Je nachdem, ob dem Import ein Verkauf oder eine kostenlose Lieferung zugrunde liegt, ist eine entsprechende Methode der Zollwertfindung anzuwenden. Handelt es sich um einen Verkauf, so bildet die Handelsrechnung die Grundlage für die Zollwertermittlung.
  • Festlegen der Zolltarifnummer: Die Zolltarifnummer, auch als HS-Code (Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren) bezeichnet, ist eine internationale Klassifikation von Waren, die vom Zoll verwendet wird, um den Zolltarif für bestimmte Produkte festzulegen. Dieses System ermöglicht eine einheitliche und standardisierte Klassifizierung von Waren weltweit.
  • Durchführung der Import-Verzollung gemäß der festgelegten Zolltarifnummern und Begleichen der Einfuhrabgaben, Zölle, Steuern oder anderer Gebühren

Abfertigung auf eine nicht-EU-ansässige Firma (DDP)

Möchte eine Nicht-EU-ansässige Firma Waren zu DDP-Bedingungen in die EU einführen, dann sind folgende Schritte notwendig:

  • Zunächst wird mit Hinblick auf das Geschäft geprüft, ob eine steuerliche Registrierung der nicht-EU-ansässigen Firma in Deutschland notwendig ist.
  • Falls die steuerliche Registrierung notwendig ist, muss zum Zeitpunkt des Imports mindestens ein Antrag für die Registrierung einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT ID), sowie einer EU EORI-Nummer vorliegen.
  • Wer nicht in der Europäischen Union ansässig ist und Waren in die EU zu DDP-Bedingungen importieren möchte, muss einen indirekten Vertreter (zum Beispiel CCS-Express) bestimmen. Dieser indirekte Vertreter ist für die Verzollung verantwortlich.
  • Um die Verzollung durchführen zu können, benötigt der Zollagent eine Zollvollmacht vom Importeur.
  • Festlegen der Verkaufsbedingungen: Je nachdem, ob dem Import ein Verkauf oder eine kostenlose Lieferung zugrunde liegt, ist eine Methode der Zollwertfindung anzuwenden. Handelt es sich um einen Verkauf, so bildet die Handelsrechnung die Grundlage für die Zollwertermittlung.
  • Festlegen der Zolltarifnummer: Die Zolltarifnummer, auch als HS-Code (Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren) bezeichnet, ist eine internationale Klassifikation von Waren, die vom Zoll verwendet wird, um den Zolltarif für bestimmte Produkte festzulegen. Dieses System ermöglicht eine einheitliche und standardisierte Klassifizierung von Waren weltweit.
  • Durchführung der Import-Verzollung mit indirekter Vertretung gemäß der festgelegten Zolltarifnummern und Begleichen der Einfuhrabgaben, Zölle, Steuern oder anderer Gebühren

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