Zollrechtliche Bewilligungen für CCS-Express weiterhin gültig

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Als Ergebnis der turnusmäßigen Überwachung und abschließenden Prüfung durch die Zollbehörde behalten mehrere zollrechtliche Bewilligungen der CCS-Express GmbH ihre Gültigkeit. Darunter auch der Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO, Authorized Economic Operator).

In einem umfangreichen Verfahren prüfte die Zollbehörde Landshut die zollrechtlichen Bewilligungen der CCS-Express GmbH. In dem Prüfverfahren musste unter anderem nachgewiesen werden, dass die Zollvorschriften einwandfrei eingehalten werden, dass das Buchführungssystem funktioniert, Zahlungsfähigkeit vorhanden ist und bestimmte Sicherheitsstandards eingehalten werden. Ebenso wurde untersucht, ob die zuständigen Mitarbeitenden die erforderliche Ausbildung haben und Zollschulungen nachweisen können. „Nach einem monatelangen Audit und einer Vor-Ort-Inspektion durch die Zollbeamten haben wir alle Prüfungen erfolgreich bestanden und behalten nun weiterhin unsere zollrechtlichen Bewilligungen“, freut sich Christian Berger, Quality & Compliance Manager bei CCS-Express und zuständig für das Prüfungsverfahren.

Folgende zollrechtlichen Bewilligungen der CCS-Express GmbH behalten ihre Gültigkeit:

  • Authorized Economic Operator (AEO-F)
  • Zollager Typ C (LC)
  • Zugelassener Empfänger (ZE)
  • Zugelassener Versender (ZV)
  • Vorübergehende Verwahrung (VL)
  • Bewilligung einer Gesamtsicherheit
  • Bewilligung einer Gesamtsicherheit mit Reduzierung und/oder Befreiung

Was ist ein Authorized Economic Operator (AEO)?

Ein Authorized Economic Operator (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) ist ein Unternehmen, das von den Zollbehörden eines Landes als besonders vertrauenswürdig und sicher im internationalen Handel anerkannt wird. Der AEO-Status ist ein wichtiger Bestandteil des globalen Zollsicherheitsprogramms und soll die Sicherheit der internationalen Lieferkette verbessern, während gleichzeitig der grenzüberschreitende Warenverkehr erleichtert wird.

Ein Unternehmen, das den AEO-Status erhält, genießt mehrere Vorteile, darunter:

  • Vereinfachte Zollverfahren: AEOs können von schnelleren und einfacheren Zollabfertigungsverfahren profitieren, was zu weniger Verzögerungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren führt.
  • Geringere Kontrollen: AEOs unterliegen in der Regel weniger physischen und dokumentarischen Kontrollen durch die Zollbehörden.
  • Priorisierte Abfertigung: Im Falle von Zollkontrollen oder Sicherheitsüberprüfungen werden AEOs bevorzugt behandelt, um Verzögerungen zu minimieren.
  • Verbesserte Zusammenarbeit mit den Zollbehörden: AEOs haben oft einen dedizierten Ansprechpartner bei den Zollbehörden, was die Kommunikation und Problemlösung erleichtert.

Um den AEO-Status zu erlangen, muss ein Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen und einen umfangreichen Antragsprozess durchlaufen. Der AEO-Status wird gegenseitig anerkannt, was bedeutet, dass ein in einem Land zugelassener Wirtschaftsbeteiligter auch in anderen Ländern von ähnlichen Vorteilen profitieren kann.

„Der AEO-Status beweist die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit von CCS-Express als Zollabfertigungsagent. Unsere Kunden profitieren von einer schnelleren Zollabwicklung und verkürzten Transportlaufzeiten."


Maxi Ebert

Geschäftsführender Gesellschafter CCS-Express GmbH

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