Weißer LKW auf der Autobahn

Ausweitung der Mautpflicht für Lkw über 3,5 Tonnen

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Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht für die Benutzung von Bundesfernstraßen auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen ausgeweitet. Mit der Ausweitung der Mautpflicht ist zu erwarten, dass sich die Frachttarife in Deutschland erhöhen werden.

1 – Mautpflichtige Fahrzeuge

Seit dem 1. Juli 2024 unterliegen Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen der Mautpflicht. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder zu diesem Zweck verwendet werden. Fahrzeugkombinationen sind nur dann mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Sogenannte "Handwerksfahrten" bleiben von der Mautpflicht befreit. Das gilt für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen.

Infografik Mautpflicht ab 3,5 t

2 – Zusammensetzung der Mauttarife

Die Mautgebühr wird basierend auf der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer berechnet. Dieser Mautsatz setzt sich aus Anteilen für die verursachten CO₂-Emissionen, Luftverschmutzung, Lärmbelastung und Infrastrukturkosten zusammen.

  • Infrastruktur- und Lärmbelastungskosten: Diese Anteile sind abhängig von der Gewichtsklasse des Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 18 Tonnen ist zudem die Achszahl relevant. Seit dem 1. Dezember 2023 ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) maßgeblich, nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG).
  • Luftverschmutzung: Der Anteil für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Jedes Fahrzeug wird aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet. Die Verantwortung für die korrekte Angabe der Schadstoffklasse liegt bei den Mautkunden, die verpflichtet sind, alle relevanten Daten korrekt anzugeben (Prinzip der Selbstdeklaration).
  • CO₂-Emissionen: Der Anteil für die verursachten CO₂-Emissionen wird nach der CO₂-Emissionsklasse berechnet. Jedes Fahrzeug wird einer von vier Emissionsklassen zugeordnet. Auch hier liegt die Verantwortung für die korrekte Angabe der Emissionsklasse bei den Mautkunden. Initial werden alle registrierten Mautkunden von Toll Collect der Emissionsklasse 1 zugeordnet. Im Kunden-Portal kann für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2019 eine günstigere Klasse beantragt werden.

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