One Stop Shop (OSS)
E-Commerce mit OSS: Wir liefern Einfachheit.
Das E-Commerce-Mehrwertsteuerpaket der EU ist da und wir sind startbereit für Sie: Zum 1. Juli 2021 ersetzt der One-Stop-Shop (OSS) den Mini-One-Stop-Shop. Jetzt können Sie Ihre Fernverkäufe und Umsätze über Online-Marktplätze steuerlich einfacher abwickeln, gerne direkt über unseren One-Stop-Shop. Die unter die Sonderregelung fallenden Umsätze werden dann über eine besondere Steuererklärung elektronisch übermittelt, so dass anschließend die insgesamt sich ergebende Steuer entrichtet werden kann.
Ihr Unternehmen ist in Deutschland ansässig? Dann können Sie über den OSS in Mitgliedstaaten der EU, in denen Ihr Unternehmen nicht ansässig ist, entweder Dienstleistungen erbringen oder innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen tätigen. Für Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, ist der OSS ebenfalls von Vorteil, wenn sie in Deutschland über ein Warenlager verfügen und daraus Waren an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten liefern.